Demographischer Wandel, KfW-Förderung für altersgerechtes Umbauen, etc. lassen die Nachfrage nach barrierefreiem Bauen sowohl im Neubau als auch in der Renovierung stetig steigen und sind schon längst keine Ausnahme mehr. Besondere Aufmerksamkeit beim barrierefreien Bauen ist vor allem bodentiefen Elementen zu widmen, da die in der DIN 18195 – Bauwerksabdichtungen geforderte Abdichtungshöhe von 150 mm über wasserführender Ebene bei Türen mit Schwelle nicht eingehalten werden kann. Es müssen also bereits bei der Planung entsprechende bauliche Maßnahmen zur Vermeidung von witterungsbedingtem Wassereintritt vorgesehen werden.
Schutz vor Wassereintritt bei Türen mit Schwelle ist Planungsaufgabe!
Die DIN 18040 barrierefreies Bauen besagt, dass Türschwellen, sind sie technisch unabdingbar, nicht höher als 20 mm sein dürfen. Deshalb sind zum Schutz vor witterungsbedingtem Wassereintritt entsprechende bauliche Maßnahmen wie z.B. Vordächer oder Entwässerungsrinnen zwingend notwendig!
Der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren beschreibt dieses Thema ausführlich im Kapitel 3.1.3. Eine kurze Zusammenfassung finden Sie hier:
Bauwerksabdichtung – Anforderungen an den unteren Anschluss
Quelle: Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren für Neubau und Renovierung der RAL-Gütegemeinschaft/ift Rosenheim
Der Bodenanschluss und die Schwellenausbildung sind Planungsaufgabe, da durch witterungsbedingte Belastungen sowie Anforderungen an den Bodenanschluss (z.B. Barrierefreiheit) flankierende Maßnahmen am Baukörper erforderlich sind.
Anforderung an den unteren Anschluss
Gemäß DIN 18195 Bauwerksabdichtungen Teil 9 soll die Abdichtungshöhe ab Oberkante des Belags (= wasserführende Ebene) 150 mm betragen, um Wassereintritt in angrenzende Bauteile oder Hinterlaufen der Abdichtungsebene zu vermeiden.
Die DIN 18040 Barrierefreies Bauen besagt, dass untere Türanschläge und Schwellen nicht zulässig sind. Ist eine Schwelle aber technisch notwendig, darf sie nicht höher als 20 mm sein.
Die Abdichtungshöhe von 150 mm ist mit einer barrierefreien Schwelle nicht realisierbar!
Notwendige Maßnahmen
Der witterungsbedingte Wassereintritt bei Elementen mit flacher Bodenschwelle ist aus konstruktiven Gründen nicht vollständig vermeidbar und wird von den aktuellen Regelwerken auch nicht gefordert. Diese Aufgabe haben bauseitig anzubringende Zusatzmaßnahmen wie zum Beispiel:
- ausreichend großes Vordach/Dachüberstand
- Fassadenrücksprung
- vorgelagerte Entwässerungsrinne
Zwingend erforderlich ist nicht nur eine dieser Zusatzmaßnahmen, sondern raumseitig auch ein feuchteunempfindlicher Bodenbelag!