Im Programm „Altersgerecht Umbauen – Zuschuss/Einbruchschutz“ fördert die KfW den Einbau von Haustüren der Sicherheitsklasse RC2 und höher.
Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.
Für die Maßnahmen zum Einbruchschutz stehen für das Jahr 2017 eine Fördersumme von 50 Mio. Euro zur Verfügung, 5 Mal so viel wie im Vorjahr.
Antragstellung
Im Jahr 2017 können private Eigentümer und Mieter weiterhin Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen von Altersgerecht Umbauen – Zuschuss bei der KfW über das KfW-Zuschussportal beantragen: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) stellt für den Einbruchschutz 50 Mio. EUR für das Jahr 2017 zur Verfügung.
Mindestinvestitionssumme/Mindestzuschussbetrag
Für den Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz gilt weiterhin eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro. Zuschussbeträge werden erst ab 200 Euro ausgezahlt. Produktänderungen werden durch die KfW und das BMUB rechtzeitig bekanntgegeben.
Ansprechpartner
Telefonische Informationen zu unseren Förderprodukten erhalten Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/539 9002 oder beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB).
Was wird gefördert?
Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz
• Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren nach DIN EN 1627 oder besser
• Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel)
• Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon- und Terrassentüren (z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen)
• Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
• Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser)
• Einbau von Türspionen
• Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. (Bild-)Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme)
Das Wichtigste in Kürze
Wer erhält die Förderung?
Natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von:
– Ein- und Zweifamilienhäusern (maximal 2 Wohneinheiten) oder
– von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Natürliche Personen als Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Einbruchschutz (ausschließlich Einzelmaßnahmen)
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Konto überwiesen wird. Die Höhe beträgt bei Einbruchschutz 10% der förderfähigen Kosten , maximal 1.500,00 Euro je Wohneinheit
In 4 Schritten zu Ihrem Zuschuss:
1. Beratung nutzen
Wir empfehlen vor Durchführung der Maßnahmen eine unabhängige Beratung zur Feststellung geeigneter Maßnahmen durch Sachverständige; für Barrierereduzierung z. B. Wohnberatungsstellen (www.wohnungsanpassung-bag.de / www.wohnberatungsstellen.de für Nordrhein-Westfalen); oder zum Thema Einbruchschutz die Kriminal-/Polizeiliche Beratungsstellen ihrer örtlichen Polizeidienststellen (www.k-einbruch.de).
2. Zuschuss beantragen
Sie beantragen Ihren Zuschuss im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal) und erhalten sofort eine Antwort.
3. Vorhaben durchführen
Nach Erhalt der Antwort können Sie sofort mit Ihrem Vorhaben beginnen.
4. Zuschuss erhalten
Zur Auszahlung ist Ihre Identifizierung erforderlich. Im Anschluss bestätigen Sie im KfW-Zuschussportal die ordnungsgemäße Durchführung Ihres Vorhabens. Hierfür benötigen Sie die Rechnungen eines Fachunternehmens für die Maßnahmen. Beim „Standard Altersgerechtes Haus“ benötigen Sie zusätzlich die vom Sachverständigen erstellte „Bestätigung nach Durchführung Standard Altersgerechtes Haus“.
Das Merkblatt zum Programm 455 der KfW können Sie hier herunterladen